Wandern mit Hund – Richtlinien in Südtirol

Bevor du mit deinem Hund nach Südtirol aufbrichst, solltest du dich mit einigen wichtigen Regeln und Vorschriften vertraut machen, die sowohl die Einreise als auch den Aufenthalt in Italien betreffen:

Einreise nach Italien:

Die Einreisebestimmungen für Hunde sind klar definiert:

Dein Hund muss eine gültige Tollwutimpfung haben. Ob die Impfung für ein oder drei Jahre gilt, spielt keine Rolle, wichtig ist jedoch, dass sie mindestens 21 Tage vor der Reise nach Italien erfolgt ist.

Du musst den EU-Heimtierausweis deines Hundes mitführen. Dieser dokumentiert die Impfungen und andere wichtige Informationen deines Hundes und ist bei der Einreise erforderlich.

Bei der Einreise nach Italien muss dein Hund mit einem Mikrochip (oder einer gut lesbaren Tätowierung, wenn der Hund vor dem 3. Juli 2011 gekennzeichnet wurde) zur eindeutigen Identifizierung ausgestattet sein. Beachte bitte, dass Welpen unter drei Monaten, die noch nicht gegen Tollwut geimpft werden konnten, leider nicht nach Italien einreisen dürfen.

Regeln und Pflichten in Italien:

Maulkorb- und Leinenpflicht:

In Italien, und somit auch in Südtirol, besteht eine allgemeine Maulkorb- und Leinenpflicht. Dein Hund muss den Maulkorb nicht ständig tragen, du musst ihn jedoch immer bei dir haben und bei Aufforderung durch die Behörden deinem Hund anlegen können. Die Leine darf an öffentlichen Orten nicht länger als 1,5 Meter sein. Diese Regelungen gelten sowohl innerhalb als auch außerhalb der Ortschaften.

Hundekot:

Das Entsorgen von Hundekot ist obligatorisch und wird streng kontrolliert. Es gibt spezielle Hundetoiletten, besonders in städtischen Gebieten, an denen du kostenlose Tüten erhältst. Du bist verpflichtet, solche Tüten mitzuführen und den Kot deines Hundes sofort zu entfernen.

Aufstiegsanlagen und öffentliche Verkehrsmittel:

In Aufstiegsanlagen und öffentlichen Verkehrsmitteln besteht ebenfalls Leinen- und Maulkorbpflicht. Hier variieren jedoch die Bedingungen je nach Betreiber. Für die Mitnahme deines Hundes in öffentlichen Verkehrsmitteln benötigst du in der Regel ein Ticket zum Erwachsenenpreis, es sei denn, dein Hund wiegt weniger als 4 kg und kann auf dem Arm getragen werden. Beachte, dass dein Hund keinen Sitzplatz beanspruchen darf.

Dein treuer Begleiter muss während der Autofahrt so gesichert sein, dass er den Fahrer nicht behindert oder gefährdet. Bei mehreren Hunden müssen diese entweder in einem Käfig untergebracht oder durch ein Netz vom Fahrer getrennt sein.

Wir wünschen dir einen wunderschönen, erholsamen Urlaub mit Hund in Südtirol.

 

*Alle Angaben ohne Gewähr

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